Die Individualprophylaxe für Kinder

Gesetzliche Krankenkassen bezahlen für Kinder zwischen sechs und 17 Jahren die sogenannte „Individualprophylaxe“, die in erster Linie der Kariesprävention dient. Über die Leistungen, die hierzu gehören, informiert Zahnarzt Dr. Gaß aus Würzburg.

Bei Zahnarzt Dr. Gaß & Partner in der Eckhauspraxis in Würzburg beginnt zahnärztliche Prophylaxe bereits mit dem Durchbrechen des ersten Milchzahns, spätestens aber dann, wenn das Milchzahngebiss komplett ist. Denn bereits in diesen frühen Jahren wird die Basis für ein Leben mit gesunden Zähnen und einem gesunden Zahnhalteapparat gelegt. Zwischen dem sechsten und dem 12. Lebensjahr fallen die Milchzähne dann allmählich aus und werden durch die bleibenden Zähne ersetzt. Da diese „neuen“ Zähne in besonderem Maße anfällig für Karies und anderweitige Erkrankung sind, haben gesetzliche Krankenkassen mit der sogenannten „Individualprophylaxe“ ein spezielles Präventionsprogramm für Kinder ins Leben gerufen. Aus welchen Leistungen, „IP-Leistungen“, sich die „Individualprophylaxe“ zusammensetzt, deren Kosten die gesetzlichen Kassen für Kinder zwischen sechs und 17 Jahren übernehmen, erklärt Zahnarzt Dr. med. dent. Gerald Gaß aus der Eckhauspraxis in Würzburg.

 

IP1: Mundhygienestatus

 

Im Zentrum der „Individualprophylaxe-Leistung 1“, kurz IP1, steht die Ermittlung des sogenannten Mundhygienestatus‘ des Kindes. Die Grundlage zahnärztlicher Prophylaxe bildet die gewissenhafte und regelmäßige Zahnpflege, bei der bakterielle Beläge wie Plaque zweimal täglich mittels Zahnbürste und Zahnzwischenraumbürste gründlich entfernt werden. Um eventuell bestehende Mundhygienedefizite zu veranschaulichen, macht Zahnarzt Dr. Gaß aus Würzburg die für die Entstehung von Karies, Gingivitis und Co. verantwortliche bakterielle Plaque sichtbar. Hierzu bedarf es sogenannter Plaquerelevatoren, bei denen es sich um eine spezielle den Zahnbelag einfärbende Flüssigkeit handelt. Auf diese Weise gelingt es sowohl Kindern als auch Eltern vor Augen zu führen, in welchen Bereichen der häuslichen Zahnpflege es noch Nachholbedarf gibt.

 

IP2: Beratung zur Mundgesundheit und Mundhygiene

 

Im Zuge der „Individualprophylaxe-Leistung 2“, IP2, informiert Dr. Gerald Gaß nicht nur über die individuelle Mundgesundheit des Kindes, sondern klärt zudem über die Entstehung von Krankheiten wie Karies, Gingivitis und Parodontitis auf. Darüber hinaus zeigt er auf, wie man Erkrankungen von Zähnen, Zahnfleisch und Zahnhalteapparat effektiv vorbeugen kann.

 

Vor diesem Hintergrund demonstriert der Zahnarzt aus Würzburg beispielsweise altersgerechte Zahnputztechniken wie die KAI-Methode, bei der man zunächst die Kauflächen der Zähne, danach die Außenflächen und schließlich die Innenflächen der Zähne gründlich mit der Bürste reinigt und die richtige Verwendung von Zahnseide bzw. Zahnzwischenraumbürsten. Diese sollte spätestens mit dem Durchbruch der ersten bleibenden Backenzähne verwendet werden. Zur Mundgesundheits- und Mundhygieneberatung gehört neben der Aufklärung zur gründlichen Zahnreinigung außerdem die Beratung zur Basisprophylaxe mit Fluoriden, die den Zahnschmelz stärken und entsprechend widerstandfähiger machen sowie die Beratung zu einer zahngesunden Ernährung. 

 

IP4: Fluoridierung

 

Zur Individualprophylaxe für Kinder zählt außerdem die lokale Fluoridierung der Zähne, die als „Individualprophylaxe-Leistung 4“ oder lediglich als „IP4“ bezeichnet wird. Nachdem Zahnarzt Dr. Gerald Gaß aus der Würzburger Eckhauspraxis die Kinderzähne gründlich von jeglichen Zahnbelägen befreit hat, legt er die Zähne trocken und versieht sie schließlich mit einem speziellen fluoridhaltigen Lack. Dieser Lack härtet den Zahnschmelz und schützt den Zahn somit effektiv vor Karies. In der Regel sollte die Fluoridierung der Zähne zweimal jährlich in der Eckhauspraxis erfolgen. Kinder, die erhöhte Gefahr laufen, an Karies zu erkranken, sollten sich dieser Behandlung bis zu viermal im Jahr unterziehen. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Fluoridierung nicht erst ab dem sechsten Lebensjahr, sondern bereits ab dem 30. Lebensmonat erfolgen.

 

IP5: Fissurenversiegelung

 

Ähnlich wie die Fluoridierung wirkt auch die Fissurenversiegelung kariesprotektiv. Im Zuge der sogenannten „Individualprophylaxe-Leistung 5“, kurz IP5, versieht Zahnarzt Dr. Gaß aus Würzburg die Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren, also der hinteren Backenzähne, mit einem speziellen Kunststoff. Dieser schützt die Kauflächen, die aufgrund ihrer Zerklüftungen besonders anfällig für die Ansammlung und das Eindringen von krankheitsverursachenden Bakterien sind, effektiv vor Karies.

 

Helfen Sie dabei, die Zähne Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes gesund zu halten und vereinbaren Sie einen Termin zur Individualprophylaxe bei Zahnarzt Dr. Gaß & Partner in der Eckhauspraxis in Würzburg.

©piksel/123rf.com

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