Wurzelbehandlung – nicht immer zahlt die Krankenkasse

Die Krankenkasse kommt nicht immer für die Kosten einer Wurzelbehandlung auf. Zahnarzt Dr. Gaß aus der Eckhauspraxis in Würzburg erklärt, wann die Kasse die Kosten der Behandlung übernimmt und wann Patienten selbst dafür aufkommen müssen.

Eine Wurzelbehandlung ist für die Mehrheit der Patienten kein allzu schöner Grund, um den Zahnarzt aufzusuchen. Doch oftmals gibt es keine andere Lösung, um den erkrankten Zahn zu erhalten. Dabei wird der Zahn aufgebohrt und das erkrankte Gewebe mit feinen Geräten entfernt. Da die Methodik viel Feingefühl und Aufwand erfordert, kann sie schnell auch teuer werden. Ist das Prozedere erfolgreich abgeschlossen, kann es jedoch sein, dass auf den Patienten eine hohe Rechnung zukommt. Die Krankenkasse bezahlt die Behandlung nämlich nur, wenn eine gute Chance besteht, dass der Zahn erhalten werden kann. Ein Patient kann das freilich nicht einschätzen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist jedoch, dass der Zahnarzt die Entzündung bis fast zur Spitze aufbereiten kann.

 

Im Falle einer Behandlung bei den Backenzähnen gibt es noch weitere Bedingungen:

 

1.       Dieser befindet sich in einer Reihe ohne Zahnlücke.

2.       Die Behandlung verhindert, dass einseitig die letzten Backenzähne fehlen.

3.       Ein vorhandener Zahnersatz geht ohne die Wurzelbehandlung verloren (z. B. ein Zahn mit Brücke).

 

Schlechte Chancen = kein Geld

 

Je komplizierter die Behandlung wird, desto eher weigert sich die Kasse, manch eine Leistung zu bezahlen, da die Kosten mit gestiegenen Anforderungen höher werden. Wird zum Beispiel im Rahmen der Behandlung statt der üblichen drei Desinfektionen eine vierte oder fünfte nötig, ist diese vom Patienten meist selbst zu bezahlen. Sind die Chancen grundsätzlich eher gering, läuft dies auf eine Kostenübernahme durch den Patienten hinaus. Doch auch wenn die Erfolgsaussichten nicht eindeutig sind, weigern sich die Kassen häufig, die Behandlungskosten zu übernehmen.

 

Für den Patienten bedeutet das, er sollte sich vorab überlegen, inwieweit er bereit ist, einen Teil der Kosten zu tragen oder ob er sich den Zahn im Notfall lieber ziehen lässt. Jedoch gibt Zahnarzt Dr. Gerald Gaß aus Würzburg zu bedenken, dass die Folgekosten im Falle der Extraktion auch sehr hoch sein können, sei es aufgrund einer dann anfallenden Brücke oder eines notwendigen Implantats. In jedem Fall ist der Patient über die entstehenden Kosten aufzuklären, damit dieser weiß, was er finanziell aufbringen muss.  

©mielag /shutterstock.com

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