Wissenswertes rund um die Allgemeinanästhesie beim Zahnarzt

Auch im Zuge zahnärztlicher Behandlungen kann die Vollnarkose zum Einsatz kommen. Wann sie sinnvoll ist, wie sie abläuft und was man außerdem darüber wissen sollte, erklären Ihnen Zahnarzt Dr. Gaß und sein Team aus der Eckhauspraxis Würzburg.

Bei den meisten zahnärztlichen Behandlungen, so auch in der Zahnarztpraxis Dr. Gaß & Partner in Würzburg, ist die mittels Injektion verabreichte Lokalanästhesie das Mittel der Wahl, wenn es darum geht, das Schmerzempfinden der Patientin oder des Patienten auszuschalten. Bei dieser Betäubungsform, die wir Ihnen in diesem Artikelbereits näher vorgestellt haben, nimmt der Patient an der zu behandelnden Stelle keinerlei Schmerzen mehr wahr, bleibt aber während der gesamten Dauer des Eingriffs bei Bewusstsein. Für manche Patienten stellt die Lokalanästhesie jedoch keine Option dar. Auch bei speziellen Eingriffen empfehlen sich andere Betäubungs- bzw. Sedierungsformen. Beliebte Alternativen bei Zahnbehandlungen sind unter anderem die Lachgassedierung oder die Analgosedierung, die auch unter dem Namen „Dämmerschlaf“ bekannt ist. Immer wieder entscheiden sich Patienten jedoch auch für die Vollnarkose, im Zuge derer nicht nur das Schmerzempfinden, sondern auch das Bewusstsein und einige Körperfunktionen vorübergehend ausgeschaltet werden.  

 

Wann der Tiefschlaf beim Zahnarzt sinnvoll ist, wie er abläuft und was man außerdem über die sogenannte Allgemeinanästhesie wissen sollte, erklärt Ihnen Ihr Dr. med. dent. Gerald Gaß aus Würzburg in diesem Artikel.

 

In diesen Fällen macht eine Allgemeinanästhesie Sinn:

 

Die Gründe, weshalb eine Allgemeinanästhesie bzw. Vollnarkose beim Zahnarzt zum Einsatz kommen kann, sind verschiedene. Immer wieder gibt es Behandlungen bzw. vielmehr Operationen an Zähnen, Zahnwurzeln oder dem Kiefer, die schwerer, umfangreicher und aufwendiger als andere Behandlungen sind und bei denen die Lokalanästhesie deshalb nicht ausreicht. Manchmal kann das bei der Entfernung der Weisheitszähne der Fall sein oder beim Setzen von künstlichen Zahnwurzeln, sprich: Implantaten, im Ober- und Unterkiefer.

 

Auch für Patienten, die eine Allergie gegen das eingesetzte Lokalanästhetikum haben oder bei denen die lokale Betäubung einer Vorerkrankung wegen keine Option darstellt, bietet sich eine Vollnarkose an. Der mitunter häufigste Grund, weshalb Patienten auf eine Allgemeinanästhesie beim Zahnarzt zurückgreifen, ist jedoch die Zahnarzt-Phobie.

 

Viele Angstpatienten möchten sich, ganz gleich, um welche Art der Behandlung es auch geht, dem damit einhergehenden psychischen Stress und der Belastung nicht aussetzen und ziehen es deshalb vor, während der Dauer der Behandlung nicht bei Bewusstsein, sondern im Tiefschlaf zu sein. Um die Zähne dieser Patientengruppe gesund zu halten, ist eine Vollnarkose, gerade auch bei umfangreicheren Behandlungen, oft sogar unumgänglich.

 

Ablauf & Kosten der Allgemeinanästhesie

 

Patienten, die sich für eine Vollnarkose beim Zahnarzt entscheiden, werden während der Behandlung zusätzlich von einem Anästhesisten betreut. Der Anästhesist, der im Vorfeld umfangreich über die Vollnarkose aufklärt und diese schließlich einleitet, überwacht und kontrolliert während der gesamten Dauer der Operation bzw. des Eingriffs die verschiedenen Werte des narkotisierten Patienten. Das ist insofern wichtig, als dass die Körperfunktionen des Patienten, der weder bei Bewusstsein ist noch Schmerzen verspürt, teils eingeschränkt sind.

 

Die Narkose selbst läuft in drei Phasen ab. Als Einschlafphase wird die Phase bezeichnet, in welcher der Patient zunächst ein Beruhigungsmittel und schließlich das Narkosemittel verabreicht bekommt und dann tief und fest einschläft. Hierauf folgt die Erhaltungsphase. In dieser Phase legt der Anästhesist nach Bedarf (abhängig vom jeweiligen Eingriff) eine Sauerstoffzufuhr und sorgt durch beständiges Nachlegen von Narkosemittel für die Aufrechterhaltung der Narkose. Hat der Zahnarzt seine Behandlung abgeschlossen, leitet der Anästhesist die Aufwachphase ein, indem er das Narkosemittel nach und nach reduziert, bis der Patient wieder bei Bewusstsein ist. Bevor es für den Patienten mit Begleitperson nach Hause geht, wird er zunächst noch für eine Weile beobachtet.

 

Bleibt nun noch die Frage offen, wer für eine Vollnarkose beim Zahnarzt infrage kommt und wer die Kosten dafür trägt. Da der tiefschlafähnliche Zustand immer auch eine hohe Belastung für den Körper darstellt, sollten Patienten, die sich dafür entscheiden, weder schwanger sein, noch etwaige Vorerkrankungen haben. Die Kosten für die Narkose, die sich für eine Stunde etwa auf 300 Euro belaufen, werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und müssen vom Patienten selbst getragen werden. Grund dafür ist, dass eine Vollnarkose beim Zahnarzt in den wenigsten Fällen zwingend medizinisch notwendig ist, sondern vom Patienten, zum Beispiel seiner Dentalphobie wegen, gewünscht ist.

 

Haben Sie Fragen zur Vollnarkose beim Zahnarzt? Gern beraten wir Sie in der Würzburger Innenstadt persönlich, klären Sie über mögliche Risiken und Nebenwirkungen auf und besprechen mit Ihnen alle infrage kommenden alternativen Betäubungs- und Sedierungsformen.

 

 

Betaeubungs-Und-Narkoseformen

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